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Unter welchen Voraussetzungen haben ukrainische Geflüchtete Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB II?
Um einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II zu haben, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Außerdem müssen die weiteren Voraussetzungen für die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II erfüllt sein, zum Beispiel in Bezug auf Einkommen und Vermögen.
Sollten Sie noch nicht über eine Fiktionsbescheinigung bzw. einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG verfügen, ist weiterhin das Ressort Zuwanderung und Integration (Stadt Wuppertal) für finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) zuständig.
Wenn die Fiktionsbescheinigung bzw. der Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG im Laufe eines Monats erteilt wird und bereits Leistungen nach dem AsylblG bezogen werden, besteht ein Leistungsanspruch beim Jobcenter erst ab dem 1. des Folgemonats. Ein Beispiel: Sollten Sie erst am 10.06.22 eine Fiktionsbescheinigung erhalten und aktuell Leistungen nach dem AsylblG erhalten, werden Ihnen diese noch bis zum 30.06.22 gezahlt. Das Jobcenter wird dann erst ab dem 01.07.22 für Sie zuständig.
Wenn Sie nach dem 01.06.22 in Wuppertal registriert werden und Ihnen sogleich eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wird, können Sie direkt Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter Wuppertal beantragen.
Wie kann ich einen Neuantrag beim Jobcenter Wuppertal stellen?
Alle Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind und in Wuppertal einen Neuantrag stellen möchten, können sich im Ukraine Service Center persönlich melden.
Das Ukraine Service Center finden Sie in der
Wicküler City
Bendahler Str. 27
42285 Wuppertal auf der 2. Etage.
Folgen Sie einfach der Beschilderung.
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 14:00 Uhr
Vom 27.12.22 bis 06.01.23 hat das Ukraine Service Center in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr ausschließlich für Neuanträge geöffnet.
Übersendung von Unterlagen
Wenn Sie Unterlagen zu Ihrem Antrag einreichen möchten, können sie diese per Post, E-Mail oder persönlich übersenden.
Was umfasst die Grundsicherung nach dem SGB II?
Die Grundsicherung hat zwei Grundpfeiler: die Leistungsgewährung und die berufliche Integration.
Es besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung). Zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung, die Kosten für eine Erstausstattung mit Möbeln sowie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden.
Geld zum Leben
Kosten der Unterkunft
Bildung und Teilhabe
Wie unterstützt Sie das Jobcenter Wuppertal bei der beruflichen Integration?
Ihre Ansprechpersonen im Bereich der beruflichen Integration freuen sich darauf, Sie gezielt auf Ihrem Weg in die deutsche Arbeitswelt zu begleiten und beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen rund um die Themen
- Sprachkurs
- Ausbildung bzw. Qualifizierung
- Aufnahme einer Arbeit
- Soziale Teilhabe
Das heißt: Wir unterstützen Sie - gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern*innen - zum Beispiel bei der Suche nach einem geeigneten Sprachkurs in Wohnortnähe, beraten Sie zu möglichen Weiterbildungen, initiieren eine Anerkennung von vorhandenen Schul- und Berufsabschlüssen und/oder helfen Ihnen, eine Ausbildung bzw. Beschäftigung zu finden, die zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt.
Für uns gilt: Der Zugang zu den Förder- und Qualifizierungsangeboten ist für alle unsere Kunden*innen gleich!
Selbstverständlich informieren wir Sie auch über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, die sich zum Beispiel durch Ihre Arbeitssuche ergeben können (Bewerbungskosten, Fahrtkosten zum Arbeitgeber, Übersetzungskosten etc.).
Zentrale Hotline für Fragen zum Antragsverfahren im Jobcenter
Wenn Sie weitere Fragen zum Antragsverfahren im Jobcenter Wuppertal haben, rufen Sie uns bitte an! Die Mitarbeiter*innen der zentralen Hotline stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.